Montag, 2. November 2009

Essen: Gesundheitsversprechen müssen eingelöst werden

Die Health-Claims Verordnung der EU verlangt, dass Gesundheitsversprechen eingehalten werden. Das heisst, Nahrungsmittel müssen halten, was der Hersteller verspricht.

Da probiotischer Joghurt teurer ist als einfacher Joghurt, ist es eine interessante Frage, was man für den Aufpreis bekommt. Die Antwort: nichts. Activia, LC1 oder Actimel aktivieren keinerlei Abwehrkräfte. Überprüft wurde das von der europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit.

In der Schweiz werden vermutlich solche Werbeversprechen über eine Gesundheitswirkung und der damit verbundene Aufpreis für ein produkt ab 1.4.2010 verboten.

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